Allgemeine Verkaufsbedingungen

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§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Verkauf von Produkten über Online- Shops und nur gegenüber Unternehmern.
  2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.
  3. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt nur an Unternehmer, die im Inland ihren Sitz oder eine Niederlassung haben.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags, Produktabbildungen im Shop

  1. Die Darstellung unseres Produktsortiments unter https://shop.drescher-lung.de/ stellt kein bindendes Angebot im Rechtssinne dar.
  2. Indem der Kunde die Bestellung im Rahmen unseres Online-Shops elektronisch an uns sendet und   uns diese zugeht, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der aufgeführten Produkte uns gegenüber ab. An dieses Angebot ist der Kunde 2 Werktage gebunden.
  3. Wir bestätigen dem Kunden den Zugang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg. Ein Vertrag über die bestellten Waren kommt zustande, wenn  der Kunde innerhalb der Annahmefrist eine Annahmeerklärung / Auftragsbestätigung von uns erhält oder diesem innerhalb der Frist die bestellten Produkte zugehen.

§3 Lieferung / Lieferfähigkeit

  1. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung: Können wir die geschuldete Leistung nicht erbringen, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft getätigt haben, werden wir von der Leistungspflicht frei. Dies gilt nur dann, wenn wir diesen Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt haben und kein nur vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten unseres Vorlieferanten besteht. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und diesem eventuelle Anzahlungen zurückerstatten.
  2. Die Leistungsfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
  3. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Wir haften für das Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart frei.

§ 4 Preise, Versandkosten, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer, Fracht / Versandkosten und Verpackungskosten.
  2. Die Auslieferung der Waren erfolgt im Inland (ausgenommen Anlieferung auf Inseln) frachtfrei, sofern der Rechnungsbetrag mehr als 255,00 € netto beträgt.
  3. Ein Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn dieser nicht vorleistungspflichtig ist, seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt für Aufrechnungsrechte des Kunden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Ist der Kunde Kaufmann und wird eine Zahlung des Kaufpreises nach Erhalt der Waren vereinbart, gilt Folgendes:
    a). Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
    b) Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bereits jetzt an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über solche Forderungen zu geben sowie uns notwendige Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, sofern er sich  im Verzug mit seinen Zahlungspflichten befindet. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit diese den Wert der zu sichernden Forderungen  um mehr als 20 % übersteigen.
  2. Ist der Kunde Unternehmer und wird eine Zahlung des Kaufpreises nach Erhalt der Waren vereinbart, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

§ 6 Mängelansprüche des Kunden

  1. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten.
  2. Ziffer 1 gilt nicht
    • wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;
    • wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt;
    • für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind. Für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir im gesetzlichen Umfang
    • für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen;
    • für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Übergabe des Kaufgegenstandes frei von Sach- und Rechtsmängeln oder unserer Pflicht zur Verschaffung des Eigentums hieran beruhen;
  3. Wir können nach billigem Ermessen entscheiden, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch die Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt. Wir können beide Arten der Nacherfüllung verweigern, wenn deren Erbringung zu unverhältnismäßigen Kosten führt. Hat der Kunde die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut, an eine andere Sache angebracht oder entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet, sind wir nicht verpflichtet, im Rahmen der Nacherfüllung dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde.
  4. Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben. Mit Rückgabe geht das Eigentum an uns über.
  5. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor das vereinbarte Entgelt abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 3-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.
  6. Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
  7. Der Rücktritt vom Vertrag, die Minderung und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen setzen voraus, dass der Kunde uns erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinerseits die mangelhafte Sache an einen Dritten verkauft hat und dieser die Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Dritte den Kaufpreis gemindert hat.
  8. Beanstandete Ware ist zur Besichtigung bereitzuhalten.
  9. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht, Schadensanzeige beim Frachtführer, Spediteur etc.

  1. Es gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht.
  2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Waren/Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
  3. Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition,  Bahn, Schiff oder per Flugzeug durchgeführt, so hat der Kunde beim Empfang den äußerlich erkennbaren Verlust oder die äußerlich erkennbare Beschädigung des Transportgutes beim Frachtführer, Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und sonstige zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern.

§ 8 Haftung

  1. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang.
  2. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
  3. Ziffer 2 gilt nicht,
    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits;
    • bei  leichter Fahrlässigkeit unsererseits, sofern wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzen; In diesem Fall haften wir für den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
    • wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;
    • wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt.
    • bei arglistig verschwiegenen Mängeln;
    •  für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Übergabe des Kaufgegenstandes frei von Sach- und Rechtsmängeln oder unserer Pflicht zur Verschaffung des Eigentums hieran beruhen;
  4. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Soweit der Kunde Kaufmann ist, gilt Folgendes: Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 10 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

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